§1. Gültigkeit der Bestimmungen
1.1 Grafik&design
Thorsten Janes, vertreten durch Thorsten Janes, Bensberger Marktweg 12, D-51069
Köln, führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals
explizit verändert werden.
1.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit grafik&design Thorsten Janes sind die
Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt
der Auftraggeber die Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei
entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas
anderes schriftlich vereinbart worden ist.
§2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote (auch die
Notierungen der Standartpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden
mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Fax, Brief) zu den
Bedingungen dieser AGB von grafik&design Thorsten Janes angenommen.
2.2 Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung (z.B. E-Mail, Fax, Brief).
§3. Terminabsprachen
3.1 Frist- und
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien
festzuhalten bzw. zu bestätigen.
§4. Verbindlichkeit einer Dienstleistung
4.1 Ein schriftlich erteilter
Auftrag an grafik&design Thorsten Janes (auch per E-Mail oder Webformular) ist
verbindlich. Eine Auftragsbestätigung von grafik design Thorsten Janes muss
nicht erfolgen.
§5. Urheberrecht und Nutzungsrechte
5.1 Jeder erteilte Auftrag an
grafik&design Thorsten Janes ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist
die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von
Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes
und des Urheberrechtsgesetzes.
5.2 Die Entwürfe und Werkzeichnungen von grafik&design Thorsten Janes sind
persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3 Ohne Zustimmung von grafik&design Thorsten Janes dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung
weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung -
auch von Teilen oder Details - ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt grafik&design Thorsten Janes, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch
mindestens in der Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu verlangen.
5.4 Die Werke von grafik&design Thorsten Janes dürfen nur für die vereinbarte
Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.
Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom
Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige
oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von grafik&design
Thorsten Janes und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars
gestattet.
5.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der
Einwilligung von grafik&design Thorsten Janes.
5.6 Über den Umfang der Nutzung steht grafik&design Thorsten Janes ein
Auskunftsanspruch zu.
5.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen
und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die
Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass
dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
5.8 grafik&design Thorsten Janes prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene
Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die
Prüfung obliegt allein dem Kunden. grafik&design Thorsten Janes geht davon aus,
dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
5.9 Die von grafik&design Thorsten Janes erstellten Entwürfe dürfen vom
Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden.
Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von
Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die
Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Entwürfe dennoch ohne Erwerb
eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht grafik&design Thorsten Janes
Schadenersatz in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelt
Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.
5.10 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der
Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.
§6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An Entwürfen werden nur
Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.
§7. Vergütung
7.1 Entwürfe und
Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine
einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden
Teilhonoraren zusammen:
a) dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,
b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung
7.2 Übt der Auftraggeber seine
Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet
grafik&design Thorsten Janes ein Abschlagshonorar.
7.3 Wird von Seiten grafik&design Thorsten Janes kein expliziter
Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders
schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 59,00 EUR (zzgl. MwSt.).
7.4 Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten (z.B. Beratung,
Konzeption, usw.), die grafik&design Thorsten Janes für den Auftraggeber
erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wird.
7.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug
zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende
Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die
Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann grafik&design
Thorsten Janes Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand
verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Ankündigung weitere
Dienstleistungen versagt werden.
7.6 Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
7.7 Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach
Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf
als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
§8. Zusatzleistungen, Drittanbieter,
Nebenkosten
8.1 Die Änderung von Entwürfen,
die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen
sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.)
werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
8.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten
entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen,
Layoutsatz) sind zu erstatten.
8.3 grafik&design Thorsten Janes ist berechtigt - zur Erfüllung der gesamten
Projektabwicklung - Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei
denen deren Geschäftsbedingungen gelten. Die Vergabe von kreativen
Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Illustrationen, Textarbeiten, Gestaltung,
Programmierung) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der
Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druckausführung, Programmierung)
nimmt grafik&design Thorsten Janes aufgrund einer mit dem
Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen
Rechnung vor.
8.4 Soweit grafik&design Thorsten Janes auf Veranlassung des
Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der
Auftraggeber/Verwerter grafik&design Thorsten Janes von hieraus resultierenden
Verbindlichkeiten frei.
8.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig.
Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und
Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
§9. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr
9.1 An digital wie manuell
erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung
werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von
grafik&design Thorsten Janes die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung
zur Herausgabe besteht nicht.
9.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an grafik&design
Thorsten Janes zurückzugeben, digitale Druck-Vorlagen dürfen zu keinem anderen
Zweck als dem vereinbarten genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine
anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
9.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des
Auftraggebers/Verwerters.
9.4 Hat grafik&design Thorsten Janes dem Auftraggeber Originaldateien zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung
von grafik&design Thorsten Janes geändert werden.
§10. Korrektur und Produktionsüberwachung
10.1 Vor Produktionsbeginn sind
grafik&design Thorsten Janes Korrekturmuster vorzulegen.
10.2 Die Produktion wird von grafik&design Thorsten Janes nur aufgrund einer
besonderen Vereinbarung überwacht.
Besteht eine solche Vereinbarung, so ist grafik&design Thorsten Janes
ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
§11. Haftung
11.1 Eine Haftung für die
wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von grafik&design Thorsten Janes nicht übernommen; gleiches gilt für deren
Schutzfähigkeit.
11.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die
Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text.
11.3 Soweit grafik&design Thorsten Janes auf Veranlassung des
Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen
Rechnung in Auftrag gibt, haftet grafik&design Thorsten Janes nicht für die
Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
11.4 Die Haftung von grafik&design Thorsten Janes für mangelhafte
Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln
entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie Pdfs auffielen, ist
auszuschließen, wenn grafik&design Thorsten Janes weder mit der Kontrolle der
Filme, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde.
11.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem
Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall
die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an grafik design Thorsten
Janes, stellt er ihn von der Haftung frei.
11.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von grafik&design
Thorsten Janes nicht ausgeschlossen.
11.7 Erhält grafik&design Thorsten Janes den Auftrag zur Gestaltung eines
Mailings (mit oder ohne Antwortkarte) obliegt dem Auftraggeber als Einlieferer
die Modalitäten und Kosten der Versendung mit der Deutschen Post (o. ä.) zu
klären.
11.8 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen
Daten wird keine Gewähr übernommen.
Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung -
insbesondere für Datenverlust - ausgeschlossen.
11.9 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht
gewährleistet werden.
11.10 Für einen etwaigen
Virenbefall aus dem Internet, von Disketten oder CD-ROMs, die dem Kunden
geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung
übernommen werden.
§12. Belegexemplare, Copyright-Hinweise
12.1 Von vervielfältigten
Werken sind grafik&design Thorsten Janes 6 einwandfreie Belegexemplare
unentgeltlich zu überlassen.
Er ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
12.2 grafik&design Thorsten Janes ist berechtigt Kunden als Referenz im
Internet aufzuführen und mit http://www.traumsphaere.de (oder von
Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nicht anderes vereinbart wurde.
§13. Gestaltungsfreiheit
13.1 Für grafik&design Thorsten
Janes besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.
§14. Haftungsbeschränkungen
14.1 Ausgeschlossen sind alle
weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz
von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind,
außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet grafik&design Thorsten Janes bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter
Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden
Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr
verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
15.2 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von grafik&design Thorsten
Janes.
15.3 Gerichtsstand ist der Sitz von grafik&design Thorsten Janes.
Stand: Köln, den 01.01.2008