AGB


AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1 Grafik&design Thorsten Janes, vertreten durch Thorsten Janes, Bensberger Marktweg 12, D-51069 Köln, führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert werden.
1.2 Für alle Rechtsgeschäfte mit grafik&design Thorsten Janes sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die Gültigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote (auch die Notierungen der Standartpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (z.B. E-Mail, Fax, Brief) zu den Bedingungen dieser AGB von grafik&design Thorsten Janes angenommen.
2.2 Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung (z.B. E-Mail, Fax, Brief).

§3. Terminabsprachen

3.1 Frist- und Terminvereinbarungen sind grundsätzlich schriftlich von beiden Parteien festzuhalten bzw. zu bestätigen.

§4. Verbindlichkeit einer Dienstleistung

4.1 Ein schriftlich erteilter Auftrag an grafik&design Thorsten Janes (auch per E-Mail oder Webformular) ist verbindlich. Eine Auftragsbestätigung von grafik design Thorsten Janes muss nicht erfolgen.

§5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Jeder erteilte Auftrag an grafik&design Thorsten Janes ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
5.2 Die Entwürfe und Werkzeichnungen von grafik&design Thorsten Janes sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3 Ohne Zustimmung von grafik&design Thorsten Janes dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt grafik&design Thorsten Janes, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelten
Listenpreises bzw. Angebotpreises zu verlangen.
5.4 Die Werke von grafik&design Thorsten Janes dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von grafik&design Thorsten Janes und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
5.5 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von grafik&design Thorsten Janes.
5.6 Über den Umfang der Nutzung steht grafik&design Thorsten Janes ein Auskunftsanspruch zu.
5.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
5.8 grafik&design Thorsten Janes prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. grafik&design Thorsten Janes geht davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
5.9 Die von grafik&design Thorsten Janes erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht grafik&design Thorsten Janes Schadenersatz in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelt Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.
5.10 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.

§6. Eigentumsvorbehalt

6.1 An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.

§7. Vergütung

7.1 Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit,
b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung
7.2 Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet grafik&design Thorsten Janes ein Abschlagshonorar.
7.3 Wird von Seiten grafik&design Thorsten Janes kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Stundensatz von 59,00 EUR (zzgl. MwSt.).
7.4 Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten (z.B. Beratung, Konzeption, usw.), die grafik&design Thorsten Janes für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
7.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann grafik&design Thorsten Janes Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden.
7.6 Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
7.7 Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.


§8. Zusatzleistungen, Drittanbieter, Nebenkosten

8.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u. a.) werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
8.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende technische Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sind zu erstatten.
8.3 grafik&design Thorsten Janes ist berechtigt - zur Erfüllung der gesamten Projektabwicklung - Leistungen von Drittanbietern erbringen zu lassen, bei denen deren Geschäftsbedingungen gelten. Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Fotoaufnahmen, Illustrationen, Textarbeiten, Gestaltung, Programmierung) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Satz, Lithografie, Druckausführung, Programmierung) nimmt grafik&design Thorsten Janes aufgrund einer mit dem Auftraggeber/Verwerter getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
8.4 Soweit grafik&design Thorsten Janes auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter grafik&design Thorsten Janes von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
8.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind.


§9. Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

9.1 An digital wie manuell erstellten Entwürfen, Werkzeichnungen und digitalen Vorlagen zur Realisierung werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen. Sollte eine Einigung über das Honorar erzielt werden, kann der Auftraggeber von grafik&design Thorsten Janes die digitalen Daten erwerben. Eine Verpflichtung zur Herausgabe besteht nicht.
9.2 Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an grafik&design Thorsten Janes zurückzugeben, digitale Druck-Vorlagen dürfen zu keinem anderen Zweck als dem vereinbarten genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
9.3 Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers/Verwerters.
9.4 Hat grafik&design Thorsten Janes dem Auftraggeber Originaldateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von grafik&design Thorsten Janes geändert werden.


§10. Korrektur und Produktionsüberwachung

10.1 Vor Produktionsbeginn sind grafik&design Thorsten Janes Korrekturmuster vorzulegen.
10.2 Die Produktion wird von grafik&design Thorsten Janes nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht.
Besteht eine solche Vereinbarung, so ist grafik&design Thorsten Janes ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.


§11. Haftung

11.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird von grafik&design Thorsten Janes nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
11.2 Der Auftraggeber/Verwerter übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild, Ton und Text.
11.3 Soweit grafik&design Thorsten Janes auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet grafik&design Thorsten Janes nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
11.4 Die Haftung von grafik&design Thorsten Janes für mangelhafte Druckerzeugnisse, die durch die Lieferung von Daten mit versteckten Mängeln entstanden sind und weder in Farbausdrucken, Proofs sowie Pdfs auffielen, ist auszuschließen, wenn grafik&design Thorsten Janes weder mit der Kontrolle der Filme, Andrucke oder Druckabnahme beauftragt wurde.
11.5 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/Verwerter im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an grafik design Thorsten Janes, stellt er ihn von der Haftung frei.
11.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von grafik&design Thorsten Janes nicht ausgeschlossen.
11.7 Erhält grafik&design Thorsten Janes den Auftrag zur Gestaltung eines Mailings (mit oder ohne Antwortkarte) obliegt dem Auftraggeber als Einlieferer die Modalitäten und Kosten der Versendung mit der Deutschen Post (o. ä.) zu klären.
11.8 Für die inhaltliche wie technische Richtigkeit von überlassenen digitalen Daten wird keine Gewähr übernommen.
Für Konfigurations- und Konvertierungsleistungen ist jede Haftung - insbesondere für Datenverlust - ausgeschlossen.
11.9 Eine unbegrenzte zeitliche Bereitstellung der digitalen Daten kann nicht gewährleistet werden.
11.10 Für einen etwaigen Virenbefall aus dem Internet, von Disketten oder CD-ROMs, die dem Kunden geliefert werden oder daraus entstehende Schäden, kann keinerlei Haftung übernommen werden.


§12. Belegexemplare, Copyright-Hinweise

12.1 Von vervielfältigten Werken sind grafik&design Thorsten Janes 6 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen.
Er ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
12.2 grafik&design Thorsten Janes ist berechtigt Kunden als Referenz im Internet aufzuführen und mit http://www.traumsphaere.de (oder von Nachfolgeseiten) zu verlinken, soweit nicht anderes vereinbart wurde.


§13. Gestaltungsfreiheit

13.1 Für grafik&design Thorsten Janes besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit.

§14. Haftungsbeschränkungen

14.1 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet grafik&design Thorsten Janes bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
15.2 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von grafik&design Thorsten Janes.
15.3 Gerichtsstand ist der Sitz von grafik&design Thorsten Janes.




Stand: Köln, den 01.01.2008